Mitgliedschaftsbedingungen
Dieser Text wurde erstellt, um die Bedingungen, den Umfang sowie die Solidaritätsgrundsätze für Mitgliedschaftsanträge beim Mevlana Cenaze Fonu zu erläutern. Der Mevlana Cenaze Fonu ist keine Versicherung; er arbeitet vollständig auf Basis sozialer Solidarität.
I. Zweck, Umfang und Begriffsbestimmungen
- Die Mitgliedschaft basiert auf passiver Mitgliedschaft und hat keinen Versicherungscharakter.
- Sie dient der Unterstützung im Todesfall bei Bestattung und Überführung.
- Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erstattung im Rahmen der Mitgliedschaft.
II. Voraussetzungen der Mitgliedschaft
- Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden.
- Die Mitgliedschaft wird frühestens nach 60 Tagen ab Antragstellung aktiv.
- Es ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich.
- Touristen, Flüchtlinge oder Personen mit kurzfristigem Aufenthaltsstatus können nicht beitreten.
- Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Annullierung der Mitgliedschaft.
- Der Verein behält sich das Recht vor, Anträge ohne Begründung abzulehnen.
Familienumfang und Sonderfälle
- Die Mitgliedschaft umfasst das Mitglied, den Ehepartner, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren sowie Kinder mit einer Behinderung von über 70 %.
- Unverheiratete Kinder über 18 Jahre ohne regelmäßiges Einkommen, die an einer Universität/Fachhochschule studieren, sind eingeschlossen.
- Kinder in Ausbildung (Ausbildung/Lehre), bezahltem Praktikum oder mit regelmäßigem Einkommen sind nicht eingeschlossen und benötigen eine eigene Mitgliedschaft.
- Für Babys, die im Mutterleib oder nach der Geburt versterben, kann bei einem Geburtsgewicht von mindestens 500 g Unterstützung für Bestattung/Beisetzung geleistet werden.
- Bei Sterbefällen unter 500 g liegt eine Unterstützung vollständig im Ermessen des Vorstands.
- Bei Baby-Überführungen in die Türkei gelten gesetzliche Vorschriften und medizinische Berichte. Ist eine Überführung nicht möglich, kann eine begrenzte Unterstützung für Bestattungskosten in Österreich erfolgen.
III. Gebühren
| Altersgruppe | Aufnahmegebühr |
|---|---|
| 18 – 30 | 0 € |
| 31 – 50 | 50 € |
| 51 – 60 | 200 € |
| 61 – 70 | 500 € |
| 71+ | 1500 € |
Der jährliche Beitrag ist verpflichtend. Mitglieder mit Beitragsrückständen können keine Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Nichtzahlung über drei aufeinanderfolgende Jahre wird die Mitgliedschaft gelöscht.
IV. Bestattungs- und Überführungsleistungen
- Leistungen fallen nicht unter Versicherungsschutz.
- Bestattung und Überführung erfolgen ausschließlich über vom Verein autorisierte Dienstleister.
- Eine Überführung erfolgt ausschließlich in die Türkei.
- Bei Todesfällen in der Türkei wird eine Unterstützung von 500 € gewährt.
- Bei Todesfällen außerhalb Europas wird eine Unterstützung von 1500 € gewährt.
- Für eine Begleitperson kann ein Flugticket-Zuschuss von bis zu 500 € gewährt werden.
V. Mitteilungspflichten
Änderungen der Adresse, des Familienstands und der Kontaktdaten müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen dem Verein mitgeteilt werden. Unterbleibt die Mitteilung, trägt das Mitglied die daraus entstehenden Folgen.
VI. Rechtliche Bestimmungen
- Bei betrügerischen oder falschen Angaben wird die Mitgliedschaft aufgehoben.
- Gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
- Alle Unterstützungen unterliegen der Genehmigung des Vorstands.
- Gerichtsstand: Graz